Corona-Neuigkeiten

Veröffentlicht am im Schuljahr 2020/2021

Stand 29. April

Unterricht ab dem 3. Mai

Ab Montag geht es nun – endlich – wieder in den Wechselunterricht. Voraussetzung dafür, dass es auch dabei bleibt, ist die Inzidenz. So heißt es auf der Seite des Bildungsministeriums: Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165 je 100.000 Einwohnern müssen Schulen ab dem übernächsten Tag grundsätzlich in den Distanzunterricht übergehen. (https://mbjs.brandenburg.de/corona-aktuell/schule-und-unterricht.html)

Bisher sieht es für den Landkreis Barnim gut aus, sodass wir uns freuen, ab Montag wieder alle Schülerinnen und Schüler auf dem Panketaler Pfingstberg begrüßen zu können. (Weitere Informationen des MBJS zu diesen Regelungen: Schreiben an die Schulämter vom 24. April)
Für die folgenden Wochen gibt es, auch prüfungsbedingt, wieder einen neuen Stundenplan. Wir empfehlen dringend, diesen über PC einzusehen, die Darstellung der (kostenlosen) App weist Schwächen auf.

Hier ist der Link zu allgemeinen Informationen des MBJS rund um Unterricht, Schule und Corona

Coronatests

Aufgrund § 17a der Eindämmungsverordnung ist ab dem 19. April 2021 an zwei bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis Voraussetzung für das Betreten der Schulen.
Schüler, die an einer Prüfung teilnehmen, führen den Corona-Schnelltest am Prüfungstag, vor dem Betreten des Schulgeländes durch.

Dies setzt für Schüler auch eine Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten voraus. Sollte bereits eine solche Erklärung vorliegen, gilt diese weiterhin. Andernfalls müssen die Sorgeberechtigten diese noch nachreichen. Eine Vorlage steht hier zum Download bereit: Einverständniserklärung Corona-Selbsttest

Ausgabe & Durchführung des Schnelltests

Da für den ersten Schultag in der Woche ab 03.05.2021 noch keine Tests an die Schüler im Distanzunterricht übergeben werden konnten, haben wir für Donnerstag, den 29.04.2021 von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag, den 30.04.2021 von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Montag, den 03.05.2021 von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Testausgabezeiten in der Schule vorgesehen; die Abholung muss nicht durch die Schüler persönlich erfolgen.

  • Donnerstag: Klassen 7a, 7b, 7c, 9a, 9d, 11
  • Freitag: Klassen 8a, 8b, 9b, 9c,
  • Montag: Klassen 5, 6

Zur Handhabung sollte die Gebrauchsanleitung zu Rate gezogen werden. Darüber hinaus steht auch ein Erklärvideo zur Verfügung: Video Corona-Schnelltest

Nachweis des negativen Testergebnisses

Der Nachweis des negativen Testergebnisses erfolgt mit Hilfe eine Bescheinigung durch die Sorgeberechtigten. Der Schüler bringt den entsprechenden Nachweis(streifen) in die Schule und gibt sie beim unterrichtenden Lehrer ab. Dafür ist die folgende Vorlage zu nutzen. Zur Erleichterung sind einige Felder bereits ausgefüllt: Bescheinigung Selbsttest mit Negativergebnis

Was tun, wenn der Schnelltest positiv ausfällt?

  • Bleiben Sie bzw. Ihr Kind bitte zu Hause.
  • Informieren Sie die Schule darüber, dass der Selbsttest positiv war und dass aufgrund dessen eine Nachtestung mittels PCR-Test durch medizinisches Personal (Arztpraxis/Testzentrum) notwendig ist, um abzuklären, ob tatsächlich eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt.
  • Lassen Sie unverzüglich einen PCR-Test durch medizinisches Personal (Arztpraxis/Testzentrum) durchführen.
  • Bleiben Sie bzw. Ihr Kind bitte in häuslicher Quarantäne, bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt.
  • Informieren Sie die Schule bitte umgehend über das Ergebnis des PCR-Tests.